– Die Besucher und Mitarbeiter müssen während der gesamten Veranstaltung zu anderen Personen einen Sicherheitsabstand von 1 Meter (lichtes Maß) wahren. Personen aus dem gleichen Haushalt und gemeinsame Besuchergruppen sind von dieser Regelung ausgenommen.
– Die Besucher und Mitarbeiter müssen auf dem gesamten Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.
– Die Besucher und Mitarbeiter müssen sich an neuralgischen Punkten (Eingang, Garderobe, Toiletten, Gastronomie) die Hände desinfizieren. Dafür stehen ausreichend Spender zur Verfügung.
– Um den Mindestabstand auch in den einzelnen Veranstaltungsräumen einzuhalten, werden die maximalen Besucherzahlen angepasst. Dadurch gelten bis auf weiteres die folgenden Maximalkapazitäten.
Raum | Theater - normal | Theater - COVID19 | Parlament - normal | Parlament - COVID19 |
Schalfkogel | 504 | 180 | 288 | 96 |
Hochwilde | 336 | 120 | 192 | 64 |
Spiegelkogel | 156 | 52 | 90 | 30 |
Liebenerspitze | 96 | 32 | 54 | 18 |
Granatenkogel | 63 | 21 | 36 | 12 |
Seit 1. August ist bei Veranstaltungen bis 200 Personen keine persönliche Sitzplatzzuteilungen mehr nötig. Die Besucher werden mittels eines Schachbrettmusters im Raum verteilt und müssen auf den gekennzeichneten Sitzen Platz nehmen.
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Beispiel Raum Schalfkogel Theater-Bestuhlung |
– Um die Infektionsgefahr zu minimieren, sind Gesang- und Tanzveranstaltungen bis auf weiteres untersagt. Die musikalische Untermalung mittels Instrumentalmusik und Playbackmusik ist weiterhin gestattet.